Sie suchen einen kompetenten Dienstleister für Ihrer Projekte?

fe concept & service bietet Ihnen eine Bandbreite von Dienstleistungen, welche Sie zu Ihren Vorteil nutzen können.



Unsere Leistungen

Unser Zeichenbüro stellt einen flexiblen und bedarfsorientierten Service für Technische Büros, Rohr- und Anlagenbauer, Installateure, Baufirmen und Handwerksbetrieben die Zeichenarbeiten temporär oder auch dauerhaft auslagern möchten.


Planerstellung

Als Dienstleister erstellen wir alle Arten von Plänen und technischen Zeichnungen nach Ihren Vorgaben

  • Entwurfs- und Einreichpläne
  • Detailpläne und Ausführungspläne
  • Konstruktionspläne
  • Aufmaß- und Bestandspläne

Dokumentation

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von

  • Bestandsdokumentation
  • Beweissicherung
  • Dokumentation Baufortschritt
  • Aufmaßermittlung

Kostenermittlung

Gerne sind wir Ihnen bei der Massen- und Kostenermittlung für Ihre Ausschreibung oder Ihrem Angebot behilflich.

 

Sie haben Terminprobleme, brauchen Hilfestellung aufgrund Engpässen in Ihrer Planungsabteilung oder Ihnen fehlt ein CAD-Arbeitsplatz, haben kurzfristig noch einen Auftrag hereinbekommen und Ihre Mitarbeiterressourcen sind erschöpft und Sie wissen nicht wie Sie dies bewältigen sollen. Kommen Sie zu uns - wir haben die Lösung. Wir arbeiten flexibel, kostengünstig, schnell und zuverlässig.

Ihr Vorteil:  wir verrechnen nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zu einem fixen Pauschalstundensatz. Fehl- bzw. Ausfallszeiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertage sowie Lohnnebenkosten und anteilige Sonderzahlungen, die normalerweise im Risiko des Unternehmens liegen, werden von uns getragen. So sparen Sie Personalkosten.

Netzwerk-Geschäftspartner

Durch die vernetzte Zusammenarbeit mit Baumeistern, Ziviltechnikern und Technischen Büros ist es uns auch möglich abgabefertige Unterlagen für Ihr Bauvorhaben zu erstellen.

Erklärung Zeichenbüro 

Grundsätzlich richtet sich der Umfang der Gewerbeberechtigung nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung im Zusammenhang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (§29 GewO). Der Gewerbeberechtigungswortlaut von Zeichenbüros lautet üblicherweise: "Anfertigen von technischen Zeichnungen nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebers, unter Ausschluss aller den Baumeistern und Technischen Büros vorbehaltenen Tätigkeiten."

Vorbehaltsbereiche der Baumeister

Zeichenbüros sind somit zur Anfertigung von technischen Zeichnungen nach vollständig vorgegebenen Angaben des Auftraggebers berechtigt, wobei insbesondere die Vorbehaltsbereiche der Baumeister (§ 99 GewO) und der"Technische Büros - Ingenieurbüros" (§ 134 Abs 1 GewO) zu beachten sind. Die dort angeführten planerischen Tätigkeiten sowie die Durchführung von Messungen und Berechnungen etc. sind somit diesen reglementierten Gewerben vorbehalten.

Wir freuen uns auf Sie und setzen gerne Ihre Wünsche in konkrete Pläne um!